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Tennisordnung

- gültig ab 1.2.2018 -


1. Vorwort

Für die ESV-Mitglieder der Abteilung "Tennis" ist die Satzung des ESV Straubing e.V. vom 10.06.2016 vollinhaltlich bindend. Diese Ordnung gilt ergänzend zur allgemeinen Satzung und ausschließlich für die Abteilung "Tennis“.

2. Mitgliedschaft und Spielberechtigung

Aktives Mitglied der Abteilung "Tennis" kann jeder werden. Für die Entrichtung der Beiträge und Gebühren sowie die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden ist die jeweils gültige Gebührenordnung des ESV maßgebend.

Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung des ESV, die ihren jeweiligen Gebührenver­pflichtungen nachgekommen sind.

3. Aufgaben der Abteilung

Abteilungsversammlungen erfolgen nach den Richtlinien der allgemeinen Satzung. Gemäß § 9 sind dazu der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu laden, die wiederum weitere Mitglieder des Ge­schäftsführenden Vorstandes (siehe GO § 4.3.) zur Teilnahme delegieren können.

Von der Abteilung wird für jeweils 2 Jahre ein Abteilungsleiter gewählt. Gleichzeitig ist ein Jugend­wart zu bestellen. Für die Wahlen sind die jeweils gültige Satzung und die Geschäftsordnung maßge­bend.

Über den Versammlungsablauf und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Abteilungsleiter zu unterzeichnen ist. Die Urschrift des Protokolls ist dem Vorstand vorzulegen.

4. Spielbetrieb

Der Spielbetrieb ist täglich von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich. Diese Vorgabe ist verbindlich einzu­halten. Ausnahmen bedürfen der jeweiligen Zustimmung des Vorstandes.

Das Tennisspielen ist nur mit der im Tennissport üblichen Bekleidung erlaubt. Das Tragen von Tennis­schuhen ist unbedingt erforderlich.

Die Plätze sind vor Spielbeginn ausreichend zu bewässern. Nach dem Spiel sind die Plätze in geordne­tem und spielbereitem Zustand zu hinterlassen. Die Plätze sind abzuziehen und die Linien abzukeh­ren. Entsprechendes Gerät ist an den vorgesehenen Stellen aufzubewahren (aufzuhängen).

Mit Rücksicht auf Anlieger und Zuschauer sind bei trockener Witterung, zur Vermeidung lästiger Staubentwicklung, die Plätze vor dem Abziehen nochmals zu bewässern.

5. Platzsperrungen

Platzsperrungen für Turniere, Medenspiele, Vereinsmeisterschaften, Mannschaftstraining u. a. kön­nen nur vom Abteilungsleiter, vom Jugendwart oder vom 1. Vorstand vorgenommen werden. Die Sperrung wird durch ein rotes Magnetschild auf der Platztafel angezeigt.

Das Betreten der Plätze ist verboten, wenn diese vom Abteilungsleiter oder vom 1. Vorstand für unbespielbar erklärt werden (rotes Magnetschild).

6. Belegungssystem

Für die Belegung (Reservierung) sind ausschließlich die kostenlos ausgegebenen Magnetnamens­schilder zu verwenden. Die Magnetschilder befinden sich an der dafür vorgesehenen Parktafel.

Die einzelnen Belegungsfarben bedeuten:

blau: Tennismitglied ab 18 Jahre

braun: Tennismitglied bis 18 Jahre

grün: Gastspieler

rot: Platz ist gesperrt.


Die jeweilige Belegungszeit beträgt 60 Minuten für ein Einzelspiel und 90 Minuten für ein Doppel; in dieser Zeit ist auch die Platzpflege inbegriffen!

Die Reservierung eines freien Platzes darf höchstens 10 Minuten vor Spielbeginn erfolgen.

Ausnahme:

Im Anschluss einer ablaufenden Belegungszeit kann das Magnetnamensschild sofort gehängt wer­den, aber nur dann, wenn alle Plätze belegt sind.

Wer seine Vormerkung um mehr als 10 Minuten versäumt, hat sein Anrecht auf die beabsichtigte Spielzeit verwirkt, wenn zwischenzeitlich Spielabsichten anderer Tennismitglieder bestehen.

Kinder bis 14 Jahre können von montags bis freitags auf allen Plätzen nur bis 17.00 Uhr spielen; so­weit die Plätze nicht anderweitig benötigt werden auch nach 17 Uhr.

Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und der Abteilungsleiter "Tennis" können bei Bedarf andere als vorstehende Regelungen treffen.

In der alljährlichen Frühjahrsversammlung der Tennisabteilung werden die Plätze und Trainingszeiten der Mannschaften reserviert. Die Platzbelegung erfolgt jeweils mit dem Magnetschild „Training“.

7. Gastspieler


Gastspieler sind nur in Begleitung eines Mitgliedes spielberechtigt. Mitglieder die aus dem Verein (ausgenommen Ortswechsel = nicht PLZ 94315) bzw. aus der Abteilung austreten, sind als Gastspieler ausgeschlossen. Ein passives Mitglied des ESV Straubing ist als Gastspieler nicht zugelassen.

Jeder Gastspieler muss vor Spielbeginn in das im Vereinsheim aufliegende Buch eingetragen sein.

Die gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichtende Gebühr ist vom ESV-Mitglied an den Kassenwart abzuführen.

Die Gebühr wird je Spielstunde errechnet, d. h.:

je Gastspieler für 60 Minuten = Einzelspiel

je Gastspieler für 90 Minuten = Doppelspiel

Gastspieler mit "Trainer" bezahlen die doppelte Gebühr.


Für Gastspieler gelten die allgemeinen Spielzeiten; siehe 4. und 6.

8. Sonstiges

Schlüssel für die Tennisanlage (sperrt zugleich Zugang zum Sportgelände und Vereinsheim) werden gegen Gebühr vom Kassenwart ausgegeben. Beim Verlassen der Sportanlagen (Tennisplätze, Ver­einsheim, Zugang zum Sportgelände) ist darauf zu achten, dass diese verschlossen sind. Der Verlust eines Schlüssels ist umgehend einem Mitglied des Vorstandes zu melden. Dadurch ent­stehende Kosten hat der Verlierer zu tragen.

Die Nachtruhe der Anwohner muss gewährleistet sein. Der Aufenthalt im Freien (Terrasse) ist daher ab 22.00 Uhr zuverlässig einzustellen. Ein anschließender Aufenthalt im Vereinsheim bei geschlosse­nen Außenzugängen dürfte hingegen kaum zu Beschwerden führen.

Das Vereinsheim darf mit Tennisschuhen nicht betreten werden.

Den Anweisungen von Vorstandsmitgliedern und des Abteilungsleiters ist Folge zu leisten.

Uneinigkeiten in der Auslegung der Spiel- und Platzordnung schlichtet der Abteilungsleiter "Tennis". Streitfälle werden von der Vorstandschaft geklärt.

Plätze und Geräte sind schonend zu behandeln; Schäden sind sofort zu melden.

Im Vereinsheim sind im Kühlschrank Getränke vorrätig. Bei Entnahme von Getränken müssen diese in die aufliegende Liste eingetragen werden. Eine Bezahlung der Getränke in bar ist nicht zweckmäßig, so dass eine monatliche Abrechnung im Bankeinzugsverfahren erfolgt.

Straubing, 22.1.2018


Karlheinz Schinharl, 1. Vorstand

Alfred Schweikl, Abteilungsleiter Tennis

 
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